AGB

Dipl. Ing. Heribert Steil HEaD-services

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Regeln für Beratungsverträge

 

 

1. Anwendungsbereich der allgemeinen Regeln (Ziffern 1. bis 7.)

1.1 Die Bestimmungen der Ziffern 1. bis 7. gelten für sämtliche Beratungsangebote von HEaD-services und für sämtliche Verträge von HEaD-services mit seinen KLIENTEN unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von HEaD-services angebotenen bzw. übernommenen Beratungsleistungen.
1.2 Soweit Beratungsverträge oder -angebote von HEaD-services Bestimmungen enthalten, die von diesen AGB abweichen, genießen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregelungen Vorrang vor diesen AGB.


2. Leistungen

2.1 Im Rahmen der im Leistungsverzeichnis angegebenen Aufgaben übernimmt HEaD-services die Beratung, Organisation, Schulung, Einführung und die interne Auditierung von Managementsystemendes Klienten und ggf. seiner Lieferanten. Die Auswahl der Bearbeiter obliegt HEaD-services. HEaD-services ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen ggf. Dritte beizuziehen (z.B. bei fremdsprachlichen Übersetzungen).

2.2 Beide Vertragsparteien haben darauf hinzuwirken, dass durch rechtzeitige Benennung geeigneter Mitarbeiter der für die termingerechte und ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderliche Informationsaustausch gewährleistet ist.
Der KLIENT ist verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der an HEaD-services übermittelten Informationen und Daten.

2.3 Von HEaD-services etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom KLIENTEN unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den KLIENTEN bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden HEaD-services unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

2.4 HEaD-services arbeitet nach treuhänderischen Prinzipien. Alle im Rahmen einer Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt.


3. Kündigen von Vertragsleistungen

Sollten bei der Realisierung des Auftrags gravierende Meinungsverschiedenheiten über Vorgehen oder Zusammenarbeit entstehen, so kann der Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von beiden Vertragspartnern jeweils anlässlich einer Fortschrittskontrolle gekündigt werden.


4. Abrechnung

4.1 Ohne besondere Vereinbarung erfolgt die Abrechnung monatlich im Nachhinein nach Zeitaufwand zuzüglich Nebenkosten, bzw. unmittelbar nach Beendigung des Auftrages.
Die Honorarsätze sind Tagessätze, die in dem jeweiligen Angebot aufgeführt sind.

4.2 Die Nebenkosten werden entsprechend unserer Preisliste abgerechnet. Nach Aufwand berechnete Nebenkosten werden auf Wunsch durch Originalbelege glaubhaft gemacht.

4.3 Fälligkeit der Rechnung ist 15 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Ist der KLIENT mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist HEaD-services berechtigt, seine Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis die Forderungen erfüllt sind. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen alleine zulasten des KLIENTEN.

4.4 Die Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen MwSt.


5. Gewährleistung, Haftung

5.1 Für den Erfolg der vom KLIENTEN vorzunehmenden Einweisung übernimmt HEaD-services keine Haftung

5.2 Für Schäden des KLIENTEN haftet HEaD-services bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Im übrigen haltet HEaD-services für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung nur, wenn und soweit sie von HEaD-services vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

5.3 Die Haftung von HEaD-services beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen HEaD-services vernünftigerweise rechnen muss. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf maximal € 100.000-, wenn der Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe versichert sein sollte. Wünscht der KLIENT dagegen eine Haftung von HEaD-services notfalls über diese Grenze hinaus, so bedarf dies einer gesonderten Regelung im Einzelfall.

5.4 Die Beschränkung in Ziffern 5.2 und 5.3 gelten nicht, wenn und soweit Schadensersatzansprüche auf dem Fehlen von etwa zugesicherten Eigenschaften eines von HEaD-services zu erstellenden Werks beruhen.

5.5 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen HEaD-services verjähren in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsmäßigen Tätigkeit.


6. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von KLIENTEN

6.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen von HEaD-services gilt nur deutsches Recht.

6.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des KLIENTEN entfalten gegenüber HEaD-services keine Wirkung, selbst wenn HEaD-services ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.


7. Schlussbestimmungen

7.1  Für die Beziehung zwischen den Vertragsparteien ist neben diesen AGB allein der von beiden unterzeichnete Vertrag verbindlich. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Durch stillschweigende oder mündliche Vereinbarungen kann die Schriftform nicht abbedungen werden.

7.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB als ungültig erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags oder dieser AGB im übrigen nicht berührt.
7.3  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau. Im Fall von Streitigkeiten aus dem Vertrag verpflichten sich beide Parteien jedoch, zunächst eine außergerichtliche, gütliche Einigung anzustreben.

Stand: 2024


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