"Alles hat seinen Preis. Sogar das, worauf wir nicht den geringsten Wert legen."Wolfgang Mocker, deutscher Journalist und Autor

Kalkulation

Hier finden Sie einen Kalkulator mit dem Sie schnell und einfach ermitteln können, ob und ggf. wieviel Rückerstattung Sie von bereits gezahlten Energiesteuern erwarten können. Die Genauigkeit der Berechnung ist abhängig von der Genauigkeit Ihrer Eingaben.
Es wird dabei keine Gewähr für die später tatsächlich ausgezahlten Erstattungsbeträge übernommen.


Anzahl Mitarbeiter: Personen im Antragsjahr
Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst: EUR im Antragsjahr
Beitragssatz zur Rentenversicherung: % im Antragsjahr
Stromsteuer je 1 MWh: EUR im Vorjahr
Jahresverbrauch in MWh:Strom: MWh im Vorjahr
     
Mögliche Erstattungsbeträge      
       
Nach § 9b Strom StG: 0 EUR  
Nach § 10 Strom StG: 0 EUR  
     

Anzahl Mitarbeiter: Personen im Antragsjahr
Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst: EUR im Antragsjahr
Beitragssatz zur Rentenversicherung: % im Antragsjahr
Stromsteuer je 1 MWh: EUR im Vorjahr
Jahresverbrauch in MWh:Strom: MWh im Vorjahr
Jahresverbrauch in MWh:Erdgas: MWh im Vorjahr
Jahresverbrauch in 1000 L:Gasöle oder Schmieröle: x 1000 Liter im Vorjahr
Jahresverbrauch in 1000 kg:Flüssiggase: x 1000 kg im Vorjahr
       
Mögliche Erstattungsbeträge:      
       
Nach § 54 EnergieStG:Erdgas: 0 EUR  
Gasöle oder Schmieröle: 0 EUR  
Flüssiggase: 0 EUR  
       
Nach § 55 EnergieStG:Gas: 0 EUR  
Gasöle oder Schmieröle: 0 EUR  
Flüssiggase: 0 EUR  
       
     

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